Ordentliche Versammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee
Dienstag, 23. Juni 2026, 20.00 Uhr
ab 19.30 Uhr Apéro
Kirche, Herzogenbuchsee
Traktanden
- Jahresrechnung 2025; Genehmigung
- Bericht Rechnungsprüfungskommission betr. Datenschutz, Information
- Heizungssanierung Pfarrhaus Thörigen, Genehmigung
- Teilrevision Organisationsreglement, Genehmigung
- Teilrevision Personalreglement, Genehmigung
- Wahlen: Ersatz Mitglied Kirchgemeinderat
- Information Orgel
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden werden im Anzeiger publiziert und liegen ab Publikationsdatum in der Kirchgemeindeverwaltung, Bettenhausenstrasse 10, Herzogenbuchsee, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Sie können ebenfalls auf https://www.ref-buchsi.ch/kirchgemeinde/kirchgemeindeversammlung eingesehen werden.
Die Versammlung ist öffentlich. Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören. Nach der Versammlung kann innert 30 Tagen gegen die Beschlüsse und/oder die Durchführung der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Bei Wahlen beträgt die Frist 10 Tage.
Gemäss Art. 611 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee sind Wahlvorschläge für die vorgesehenen Wahlgeschäfte bis vierzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich auf der Kirchgemeindeverwaltung einzureichen. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Wahlvorschläge der Unterschrift von mindestens fünf Stimmberechtigten sowie der schriftlichen Zustimmung des Wahlkandidaten. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Ein Stimmberechtigter darf höchstens bei so vielen Kandidaten unterschreiben als Sitze zu besetzen sind.
Gemäss Art. 70 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee liegt das Protokoll spätestens vierzehn Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.
Der Kirchgemeinderat
Die Ordentliche Versammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee
fand am Dienstag, 23. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Kirche statt.
Hier gelangen Sie zum Protokoll
Kirchgemeindeversammlung
Die Ordentlichen Versammlungen der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee finden in der Regel im Juni und im Dezember statt.
Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Bei Wahlen beträgt die Frist 10 Tage.
Gemäss Art. 611 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee sind Wahlvorschläge für die vorgesehenen Wahlgeschäfte bis vierzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich auf der Kirchgemeindeverwaltung einzureichen. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Wahlvorschläge der Unterschrift von mindestens fünf Stimmberechtigten sowie der schriftlichen Zustimmung des Wahlkandidaten. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Ein Stimmberechtigter darf höchstens bei so vielen Kandidaten unterschreiben als Sitze zu besetzen sind.
Gemäss Art. 70 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee liegt das Protokoll spätestens vierzehn Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.