Ordentliche Versammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee
Sonntag, 03.12.2023, 10.45 Uhr, Kirche Herzogenbuchsee
Traktanden
- Budget 2024 inkl. Festlegung der Steueranlagen, Genehmigung (zum Budget)
- Finanzplan 2024 – 2029, Orientierung (zum Finanzplan)
- Bauabrechnung Sanierung Küche, Bad und WC der Jugendwohnung sowie die Anpassung der Installationen
- Wahl: Ersatz des Kirchgemeinderat Präsidiums bis 2024
- Verschiedenes
Vom 02.11. bis 01.12.2022 liegen die Unterlagen zu den Traktanden in der Kirchgemeindeverwaltung, Bettenhausenstrasse 10, Herzogenbuchsee, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Kirchgemeindeversammlung
Die Ordentlichen Versammlungen der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee finden in der Regel im Juni und am 1. Advent statt.
Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Bei Wahlen beträgt die Frist 10 Tage.
Gemäss Art. 611 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee sind Wahlvorschläge für die vorgesehenen Wahlgeschäfte bis vierzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich auf der Kirchgemeindeverwaltung einzureichen. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Wahlvorschläge der Unterschrift von mindestens fünf Stimmberechtigten sowie der schriftlichen Zustimmung des Wahlkandidaten. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Ein Stimmberechtigter darf höchstens bei so vielen Kandidaten unterschreiben als Sitze zu besetzen sind.
Gemäss Art. 70 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee liegt das Protokoll spätestens vierzehn Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.