Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung
fand am Dienstag, 03.12.2024, 20.00 h statt. statt.
Hier gelangen Sie zum Protokoll
Kirchgemeindeversammlung
Die Ordentlichen Versammlungen der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee finden in der Regel im Juni und im Dezember statt.
Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Bei Wahlen beträgt die Frist 10 Tage.
Gemäss Art. 611 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee sind Wahlvorschläge für die vorgesehenen Wahlgeschäfte bis vierzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich auf der Kirchgemeindeverwaltung einzureichen. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Wahlvorschläge der Unterschrift von mindestens fünf Stimmberechtigten sowie der schriftlichen Zustimmung des Wahlkandidaten. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Ein Stimmberechtigter darf höchstens bei so vielen Kandidaten unterschreiben als Sitze zu besetzen sind.
Gemäss Art. 70 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee liegt das Protokoll spätestens vierzehn Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.